Ehevertrag, Vereinbarungen über Scheidungsfolgen

Ehe, eingetragene Partnerschaft oder nichteheliche Partnerschaft

Je nachdem für welche Konstellation Sie sich entscheiden, ergeben sich unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen, die zu regeln sind. Damit Ihnen später keine Nachteile entstehen, lassen Sie sich rechtzeitig beraten und schliessen Sie eine auf Ihre Bedürfnisse massgeschneiderte Vereinbarung ab.

Eheschliessung

Lassen Sie sich vor der Eheschliessung über die verschiedenen Möglichkeiten der Wahl Ihrer güterrechtlichen Vereinbarung sowie den Abschluss eines Ehevertrages beraten. In einigen Fällen empfiehlt sich der Abschluss eines speziell auf das Ehepaar zugeschnittenen Vertrages.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Beim Eingehen einer nichtehelichen Gemeinschaft wird es vielfach versäumt, hier eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen sind vielfältig, komplex und im Trennungsfall teilweise nur aufwändig und kostenintensiv zu lösen.

Gerne erarbeite ich mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag, der alle wesentlichen Bereiche des Zusammenlebens regelt (wie z.B. die Regelung der Kinderbelange, der Wohnungsmiete, der Erwerb einer Immobilie oder die Führung des gemeinsamen Geschäfts oder der Mitarbeit im Geschäft des Partners).

Eingetragene Partnerschaft

Gerne informiere ich Sie über die gesetzlichen Vorgaben, das Verfahren und die Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich Ihres Vermögens.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Telefon

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