Unterhalt

Unterhaltsbeiträge / Mündigenunterhalt /Verwandtenunterstützungspflichten

Unterhaltsansprüche können gegenüber dem Ehegatten, dem Kind oder den Eltern bestehen. Um den Anspruch überhaupt geltend machen zu können, benötigt der Unterhaltsberechtigte vom Unterhaltsverpflichteten Auskünfte über die Einkommensverhältnisse. Es besteht ein Auskunftsrecht, das auch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Im Eheschutzverfahren bzw. bei der Ehescheidung unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer persönlichen Unterhaltsbeiträge sowie den Unterhaltsansprüchen Ihrer Kinder.

Bei allen Fragen betreffend Geltendmachung von Mündigenunterhalt bzw. der Herabsetzungsklage von Mündigenunterhalt berate ich Sie umfassend und vertrete Ihre Anliegen vor Gericht.

Abänderung von Unterhaltsbeiträgen

Haben sich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. durch Arbeitslosigkeit, langandauernde Krankheit oder aufgrund von geänderten Betreuungspflichten) erheblich, dauerhaft und unvorhersehbar seit dem Abschluss der Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung geändert, so können die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt werden. Sodann kann der Kinderunterhalt kann bei veränderten Verhältnissen der Unterhaltsbeitrag werden. Hier berate und vertrete ich Sie kompetent betreffend aller damit verbundenen Fragestellungen vor den zuständigen Instanzen.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

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