Stockwerkeigentum

Möchten Sie eine Wohnung – bestehend oder ab Plan – im Stockwerkeigentum erwerben?

Haben Sie Probleme mit den übrigen Mitgliedern Ihrer Stockwerkeigentümer- gemeinschaft oder sind Sie mit dem Beschluss der anlässlich der Stockwerkeigentümergemeinschaft beschlossen wurde nicht einverstanden?

Gerne unterstützen und vertreten wir Ihre Interessen, z.B bei folgenden Fragen:

  • beim Erwerb von Stockwerkeigentum
  • bei der Gründung von Stockwerkeigentum
  • bei der Deklaration und Vertretung im Verfahren betreffend Grundstück-Gewinnsteuer
  • bei der Ausarbeitung von Stockwerkeigentumsreglementen oder bei der Berechnung der Wertquoten
  • bei Konflikten zwischen Stockwerkeigentümern oder der Stockwerkeigentümerversammlung

Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann unter Umständen einen Rechtsstreit verhindern und dazu beitragen, dass Sie Ihre Rechte sichern.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unverbindlich an meine Kanzlei.
Wir klären dann gemeinsam, ob und wie ich Ihnen helfen kann.

Telefon

044 / 309 88 88

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